Spenden an das neunerhaus können von der Steuer abgesetzt werden (SO 1127).
Zahlscheine, Einzahlungsbelege, Abbuchungsaufträge, Kontoauszüge mit Überweisungsaufträgen etc. werden als Spendennachweis anerkannt.
Ihr Beleg muss folgende Angaben enthalten:
- Name der begünstigten Hilfsorganisation
- Name und Anschrift des Spenders/der Spenderin
- Datum der Spende
- Betrag der Spende
Bitte beachten Sie, dass nur jene Person die Spende von der Steuer absetzen kann, die auf dem Spendenerlagsschein angeführt ist.
10 % Ihres steuerpflichtigen Jahreseinkommens ist als Spende absetzbar.
Weiterführende Infos:
Informationen zur Spendenabsetzbarkeit
Liste der begünstigten Spendenempfänger








