Stellungnahme der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAWO) zum Nationalen Aktionsplan gegen Armut und soziale Ausgrenzung im Jahr 2003
Definition Wohnungslosigkeit
Wie wiele Wohnungslose gibt es in Österreich?
Warum Wohnungslosigkeit in einem wohlhabenden Land?
Wohnungslosigkeit in Österreich
Anregungen in Bezug auf Wohnungspolitik von Bund und Ländern
Anregungen in Bezug auf die Vermeidung von Wohnungslosigkeit
Anregungen für die Versorgung Wohnungsloser
Mindestsicherung
1. DEFINITION WOHNUNGSLOSIGKEIT
Entsprechend des Definitionsvorschlages der Vereinten Nationen wird Wohnungslosigkeit (engl. "homelessness") wesentlich breiter definiert als dies der allgemeine Sprachgebrauch in Österreich mit "obdachlos" beschreibt (engl. "roofless", "sleeping rough").
Damit ist unter Wohnungslosigkeit zu verstehen (vgl. Eitel/Schoibl 1999:13ff.)
- akute Wohnungslosigkeit (Obdachlosigkeit)
- Wohnungslosigkeit im Sinne der temporären / befristeten Unterbringung in Sozialeinrichtungen (Notschlafstellen, Wohnheime, Betreutes Wohnen)
- bevorstehende Wohnungslosigkeit (Verlust der Wohnung / Delogierung droht)
- potenzielle Wohnungslosigkeit - z.B. Höhe der Miete im Verhältnis zum Einkommen nicht leistbar
- versteckte Wohnungslosigkeit - z.B. vorüber gehende Unterbringung bei Freunden oder Bekannten
- unzumutbare Wohnsituation - z.B. feuchte, nicht beheizbare Wohnung, Überbelag.
Ursachen für Wohnungslosigkeit sind generell: Scheidung, Langzeitarbeitslosigkeit, Armut und Verschuldung sowie prekäre Familiensituationen und psychische Probleme. Die "Dunkelziffern versteckter Wohnungslosigkeit" (kurzfristige Wohnmöglichkeit bei Freunden oder Bekannten, häufig verbunden mit sexueller oder anderer Ausbeutung) dürfte insbesondere bei Frauen und Jugendlichen enorm sein und kann derzeit quantitativ nicht eingeschätzt werden.
2. WIE VIELE WOHNUNGSLOSE GIBT ES IN ÖSTERREICH?
Nur grob geschätzt werden kann die Zahl der auf der Strasse lebenden Menschen: Ihre Größenordnung dürfte rund 1.000 bis 2.000 akut Wohnungslose („Obdachlose“) betragen (BAWO/Eitel/Schoibl 1999:16). Neuere Schätzungen bestätigen diese Schätzungen ihrer Größenordnung nach (DER STANDARD, 10.6.2003, S. 8).
Rund 12.000 Menschen waren 1998 in Österreich von in Einrichtungen für Wohnungslose untergebracht, wobei die Standards hinsichtlich Versorgungsdichte, Unterbringung und psycho-sozialer Betreuung regional äußerst unterschiedlich sind, weiters rund 7.000 AsylwerberInnen und MigrantInnen in Einrichtungen der Flüchtlings- und Ausländerhilfe. Zu diesem Ergebnis kam die Grundlagenerhebung der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAWO/Eitel/Schoibl 1999:16). Damit lebten 1999 rund 19.000 Menschen in Einrichtungen. Darin nicht enthalten sind Personen, die in Billigpensionen u.Ä. untergebracht waren. Neuere bundesweite Zahlen gibt es nicht.
Im Jahre 2002 wurden ingesamt 45.371 Delogierungsverfahren (Kündigungen, Räumungsverfahren) bei Gericht eingebracht (Quelle: BMJ-Gerichtsstatistik, BRZ-Bundesrechenzentrum, eigene Auswertungen1) - wie viele Delogierungen tatsächlich durchgeführt wurden bzw. wie viele Personen jeweils davon betroffen waren, ist nicht bekannt.
Von diesen Verfahren dürften rund 10% der Verfahren tatsächlich Betriebsobjekte betroffen haben (und nicht Wohnraum). Pro Verfahren sind durchschnittlich schätzungsweise 2,03 Personen betroffen, die im von Delogierung bedrohten Haushalt zusammen leben (Quelle: Statistik Austria, Mikrozensus 2002: Haushaltsgröße in Mietwohnungen).
Damit beträgt die Anzahl der von Delogierung bedrohten Personen in Österreich 2002 rund 83.000 Personen (47.371 – 10% x Ø 2,03 = rund 83.000 Personen). Über die Anzahl der tatsächlich durchgeführten Delogierungen liegen leider keine bundesweiten Zahlen vor. Über die Zahlen der von potenzieller Wohnungslosigkeit Betroffenen (Miete tendenziell nicht bezahlbar), versteckter Wohnungslosigkeit (Wohnen bei Freunden/Bekannten) und unzumutbarer Wohnsituation (Wohnung feucht, nicht beheizbar u.Ä., Überbelag) liegen der Bundesarbeitsgemeinschaft zur Zeit (noch) keine Zahlen vor.
3. WARUM WOHNUNGSLOSIGKEIT IN EINEM WOHLHABENDEM LAND?
Gibt es einen Zusammenhang zwischen Milliarden Aufwendungen öffentlicher Wohnbauförderung pro Jahr und 21.000 Wohnungslosen? Selbstverständlich. Der österreichischen Wohnbauförderung fehlt die „soziale Dimension“, weil sie tatsächlich nicht sozial treffsicher ist. Einer der Gründe ist, dass die Eintrittshürden zu hoch sind, weil Arme auch geringe Baukostenbeiträge nicht aufbringen können. Darum finanzieren Sozialorganisationen mittlerweile eigenmittelfreie Mietwohnungen, welche nicht nur für Familien, sondern auch für mittellose Alleinstehende existenziell sind. Mehrere Studien zeigen daher folgerichtig, dass eher Personen mit höheren Einkommen von der Wohnbauförderung profitieren als Einkommensschwache (Guger 1996, Czerny/Köppl 1994, GPA 1995). Eine aktuelle Studie des Österreichischen Institutes für Wirtschaftsforschung zeigt, dass sich die soziale Treffsicherheit der Wohnbauförderung seit den 1990er Jahren noch verschlechtert hat (WIFO 2000/2001). Die Aufhebung der „Zweckbindung“ der Wohnbauförderungsmittel führte zu einer drastischen Verringerung des Wohnungsneubaus, infolge dessen berichtet die Wohnungswirtschaft von steigenden Mieten. Steigende Mieten treffen selbstverständlich Arme, Alleinerziehende, Arbeitslose u.a. von sozialer Ausgrenzung bedrohte Menschen als Erste und am stärksten.
Die Wohnbeihilfe, welche eigentlich Krisen abfangen sollte, wird - mit größeren Unterschieden von Bundesland zu Bundesland - häufig nur in bestimmten Fällen ausgezahlt, z. B. häufig nur dann, wenn die Wohnung ursprünglich mit Wohnbauförderungsmitteln errichtet wurde. Damit schauen viele Arme „durch die Finger“ - und zwar sowohl InländerInnen als auch AusländerInnen. Betroffen sind vor allem Alleinerziehende mit Kindern, unterhaltspflichtige Väter mit niedrigem Einkommen, kinderreiche Familien, Langzeitarbeitslose, Erwerbstätige mit niedrigem Einkommen oder in prekären Beschäftigungsverhältnissen, (chronisch) kranke Menschen sowie generell Flüchtlinge und MigrantInnen von außerhalb der EU.
4. WOHNUNGSLOSENHILFE IN ÖSTERREICH
4.1 Wohnungslosenhilfe ingesamt
Wohnungslose Menschen werden in Österreich in rund 100 Einrichtungen ambulant betreut (Beratung etc.) und erhalten in 177 Einrichtung Unterkunft sowie häufig, aber keineswegs immer, auch Betreuung (Beratung, Unterstützung bei ihrer Schuldenregulierung etc.) Insgesamt gab es 1998/99 in Österreich insgesamt rund 6.600 Unterbringungsplätze in betreuten Wohnprogrammen, Heimen und Notunterkünften mit stark unterschiedlichen Standards und Kapazitäten. (Eitel/Schoibl 1999). Diese Einrichtungen verteilen sich sehr ungleich auf die Bundesländer, wie die folgende Tabelle (Stand 1999) zeigt:
Anzahl regulärer Wohn- und Schlafplätze | Anzahl Notplätze | Anzahl Wohn-, Schlaf- und Notplätze gesamt | |
Burgenland | 18 | 2 | 20 |
Kärnten | 204 | 5 | 209 |
Niederösterreich | 399 | 46 | 445 |
Oberösterreich | 655 | 57 | 712 |
Salzburg | 299 | 3 | 302 |
Steiermark | 818 | 223 | 1.041 |
Tirol | 347 | 2 | 349 |
Vorarlberg | 578 | 13 | 591 |
Wien | 3.250 | 409 | 3.659 |
Österreich gesamt | 6.568 | 760 | 7.328 |
Quelle: BAWO/Eitel/Schoibl 1999:77 auf Basis eigener Erhebungen, großteils exkl. Plätze in Frauenhäusern und Einrichtungen für AsylwerberInnen und MigrantInnen.
Bei diesen Einrichtungen mit Unterbringen handelt es sich um Notschlafstellen, Heime, Herbergen sowie Betreutes Wohnen (Wohnungen mit Betreuung) mit sehr unterschiedlichen Qualitätsstandards, rechtlichen Rahmenbedingungen, personellen und finanziellen Ressourcen. Generell erfolgen Hilfeleistungen regional nur wenig "abgestimmt" aufeinander bzw. nur soweit die Einrichtungen sich selbst „vernetzen“ - positives Gegenbeispiel ist insb. der „Wiener Stufenplan gegen Obdachlosigkeit“. Hier fehlen sowohl (bundes-)einheitliche Standards hinsichtlich Versorgung, Qualität und Finanzierung als auch regional verbindliche Programme zur Reintegration wohnungsloser Menschen.
4.2 Delogierungsprävention
Wenn Menschen bedroht sind, wohnungslos zu werden (Mietzinsrückstände, "unleidliches Verhalten" infolge psychischer Belastungen), so werden derzeit nur in Krems, Linz, Salzburg (Stadt und Land), Vöcklabruck sowie in Wien Delogierungspräventionsstellen aktiv, um durch Intervention der Sozialarbeit eine "Konfliktregelung" herbeizuführen. Im ländlichen Raum sowie generell bei BewohnerInnen von Eigentumswohnungen und Eigenheimen bedrohen - etwa nach lägerer Arbeitslosigkeit - ausstehende Kreditraten die Wohnsituation der Betroffenen.
5. ANREGUNGEN IN BEZUG AUF WOHNUNGSPOLITIK VON BUND UND LÄNDERN (WOHNBAU - FÖRDERUNG, WOHNBEIHILFEN) - BAWO FORDERT ÖFFENTLICHE UNTERSTÜTZUNG FÜR ALLE WOHNUNGSSUCHENDEN
- Wiedereinführung der "Zweckbindung" in der Wohnbauförderung: Nur ein funktionierender Kreislauf aus Rückzahlungen und Wohnbauförderung kann die Wohnbedürfnisse aller sicher stellen. Wenn Wohnungen zu leistbaren Kosten knapp werden, trifft dies immer die Armen als erste und am härtesten!
- Eigenmittelfreie Zugänge zu erschwinglichem Wohnraum für Jugendliche, AlleinerzieherInnen, MigrantInnen, bzw. generell für Wohnungslose
- Durchgängige und bundesweit einheitliche Neuregelung von Wohnbeihilfen u.Ä. anhand der Wohnkosten gemäß Einkommen (Wohnkosten inkl. Betriebskosten; Einkommen als gewichtetes Pro-Kopf-Nettoeinkommen), etwa nach dem Vorbild der schwedischen Housing Allowance
- Neuregelung der Wohnungsgemeinnützigkeit dahingehend, dass die Genossenschaften verpflichtet sind, bestimmte Anteile von Wohnungen an "sozial schwächere" BewohnerInnen zu vergeben
- Vergabe nach sozialen Kriterien, darunter auch als Maßnahme zur Reintegration wohnungsloser Menschen
- Lage der Wohnung in räumlicher Streuung (Vermeidung von Ghettos!)
6. ANREGUNGEN IN BEZUG AUF DIE VERMEIDUNG VON WOHNUNGSLOSIGKEIT - PRÄVENTION VOR "REPARATUR" IM NACHHINEIN
- Bundesweit flächendeckend Delogierungsprävention auf Grundlage von Bundesgesetzen - mindestens in allen Landeshauptstädten und eine Stelle je Region.
- Dazu wird vorgeschlagen, für den ländlichen Raum spezifische effektive Lösungen zu entwickeln, z. B. Stellen für die kombinierte Schuldenregulierung und Delogierungsprävention für MieterInnen und für zahlungsunfähige BewohnerInnen von Eigentumswohnungen und Eigenheimen.
- Weiterentwicklung der Verfahren gemäß §§ 252 und 253 ZPO (Kündigung, Räumungsklage) - Vereinheitlichung der beiden Verfahren bei gleichzeitiger Verbesserung des Rechtsschutzes sozial schwächerer bzw. rechtsunkundiger Menschen.
- Effektivierung des Datentransfers gemäß § 33a MRG (Information der Wohnsitzgemeinde über die Einleitung von Räumungsverfahren).
Die Erfolge systematischer Delogierungsprävention sprechen für sich: Die Fachstelle für Wohnungssicherung (FAWOS) in Wien kann in rund zwei Dritteln aller Fälle die Wohnung sichern. In einer Diplomarbeit an der Wirtschaftsuniversität Wien wurden die Kosten tatsächlich durchgeführter Delogierungen mit den Kosten erfolgreicher Delogierungsprävention verglichen (Einzelfälle von Delogierungen mit Einzelfällen, in denen die Fachstelle für Wohnungssicherung (FAWOS) Wien eine Delogierung verhindern konnte). Die Kostenelemente sowohl von Delogierungen als auch von verhinderten Delogierungen sind schwierig fassbar und in Geld zu bewerten, z. B. weil weder die Gerichte noch FAWOS über detaillierte Kostendaten verfügen. Auch wenn in dieser wissenschaftlichen Arbeit nicht alle Kostenelemente ausreichend exakt berechnet werden konnten, so zeigt der Vergleich eindeutig, dass "die Folgekosten einer Delogierung auch in Wien um vieles höher sind als die der Prävention. (...) Die dargestellten Fallbeispiele wurden zufällig ausgewählt, um möglichst ein der Realität entsprechendes Untersuchungsergebnis zu erhalten.
7. ANREGUNGEN FÜR DIE VERSORGUNG WOHNUNGSLOSER - EFFEKTIVE UND RASCHE RE - INTEGRATION
Bundesweites Wohnungslosenhilfegesetz, das die folgenden Punkte enthalten sollte:
- der Aufbau und Ausbau der bestehenden Wohnungslosenhilfe im Sinne einer Betreuungs- und Interventionskette von niederschwelligen Einrichtungen (Beratungsstellen, Notschlafstellen) bis hin zu Betreutem Wohnen und zuletzt Sozialwohnungen (vgl. "Wiener Stufenplan gegen Wohnungslosigkeit")
- der Auf- und Ausbau niederschwelliger Einrichtungen für wohnungslose Jugendliche (Kristen- und Notschlafstellen; spezifische Lösungen für ländliche Regionen)
- der Aufbau von Kooperationsstrukturen im Bereich der Hilfen für wohnungslose Frauen (Kooperation mit Frauenhäusern)
- der Aufbau von Hilferessourcen für ältere Wohnungslose (Seniorenheime für ältere Wohnungslose, wobei für den ländlichen Raum erst spezifische Konzepte zu entwickeln wären).
- der Aufbau von Hilferessourcen für psychisch kranke Wohnungslose - im Hilfeverbund mit dem psychosozialen Sektor/Sozialpsychiatrie
- Finanz- und Rechtssicherheit der Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe, Verbesserung
- der gemeinsamen Strukturen und Standards hinsichtlich Qualitätssicherung.
8. MINDESTSICHERUNG / BUNDES-SOZIALHILFEGESETZ
- Bundeseinheitliche Regelung, mindestens Wiedereinführung der Ländervereinbarung zur Sozialhilfe
- Ausgestaltung als Grundrecht (statt, wie bisher, als "Gnadenakt"), d. h. verbesserter Zugang und faktische Rechtstellung der Betroffenen, dadurch Vermeidung sozialer Stigmatisierung
- den Lebenshaltungskosten in Österreich angemessene Höhe
- Anreize zu Erwerbstätigkeit als Ausweg / Vermeidung von "Armutsfallen" (poverty trap)
- Ausgestaltung als Individualanspruch (kein Regress bei Verwandten)
- Verbesserung der fachlichen Schulung von MitarbeiterInnen der Sozialämter unter Einbeziehung fachlicher anerkannter NGOs.
- Einrichtung weisungsunabhängiger Ombudsstellen in Sozialhilfefragen







