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+43 1 990 09 09 900
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neunerhaus und die Österreichische Tierärztekammer haben die Tierärztliche Versorgung eingerichtet:

  • Für alle obdach- und wohnungslosen Menschen in Wien.
  • Alle Tierärzt*innen und Assistent*innen sind ehrenamtlich tätig.
  • Die Behandlung ist kostenlos.
  • Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
  • Eine gültige, vollständig ausgefüllte Überweisung ist mitzubringen. 


Die Tierärztliche Versorgung wird ehrenamtlich und auf der Basis von Spenden betrieben.
Sie sind Tierärzt*in? Wir freuen uns über Ihre Unterstützung!

Tiermedizinisches Angebot

Das medizinische Angebot richtet sich nach dem Prinzip Menschengesundheit – Tiergesundheit. Deshalb haben Impfungen und Parasitenbehandlung/-vorbeugung Vorrang. Neben der Ambulanztätigkeit werden auch einfache chirurgische Eingriffe, Wundversorgungen, Schmerztherapien und Zahnbehandlungen durchgeführt. Kastrationen sind für eine verantwortungsvolle Tierhaltung besonders wichtig. Denn ungewollte Vermehrung ist nicht nur ein Platz-, sondern auch ein Kostenproblem.


Kontakt

Kontaktdetails

Margaretenstraße 166/EG
1050 Wien
T +43 1 990 09 09 580
E-Mail

Telefonische Erreichbarkeit

Montag       9:00 – 15:00 Uhr
Mittwoch     10:30 – 17:30 Uhr
Freitag        9:00 – 15:00 Uhr

oder via E-Mail an tierarzt@neunerhaus.at.

Danke für Ihr Verständnis!

 

 


Zielgruppe & Voraussetzungen für die Behandlung

Tiere werden in der neunerhaus Tierärztlichen Versorgung unter folgenden Voraussetzungen behandelt:

  • Der*die Tierbesitzer*in ist obdach- oder wohnungslos, d.h. in einer Einrichtung der Wiener Wohnungslosenhilfe in ambulanter oder stationärer Betreuung.
  • Der*die Tierbesitzer*in bringt eine von der zuweisenden Einrichtung vollständig ausgefüllte Überweisung mit.


Überweisung

  • 1 x pro Kalenderjahr und pro Tier ist eine gültige und vollständig ausgefüllte Überweisung notwendig. Pro Person dürfen höchstens 3 Tiere behandelt bzw. Überweisungen ausgestellt werden.
  • Die Überweisung wird nicht zu Beginn des Jahres „fällig“, sondern ist zu dem Zeitpunkt nötig, wenn eine tierärztliche Versorgung notwendig wird. Es ist ausschließlich das Original-Formular gültig (keine Kopie).
  • Das Überweisungsformular erhalten die Besitzer*innen in der Einrichtung, bei der sie in Betreuung sind.


Keine Notfallstelle

  • Die neunerhaus Tierärztliche Versorgung ist keine Notfallstelle. Die neunerhaus-Tierärzt*innen sind ausschließlich während der o.a. Öffnungszeiten erreichbar.

Information für Einrichtungen der WWH

  • Die Abklärung der Zielgruppe ist unbedingt notwendig, Teil der Grundvereinbarung mit der Österreichischen Tierärztekammer und sehr wichtig für das Funktionieren des Projekts. Wir bitten daher auch die Einrichtungen im niederschwelligen Bereich um entsprechende Klärung der Anspruchsvoraussetzungen.
  • Die Überweisung wird nicht von Tierbesitzer*innen ausgefüllt, sondern von der zuweisenden Einrichtung (bitte vollständig und leserlich).
  • Es ist ausschließlich das Original-Formular gültig (keine Kopie).
  • Überweisungsformulare können unter +43 1 990 09 09 900 oder per E-Mail angefordert werden.


Lese-Tipp: