Wohnungsvergabe BESSER – was die Reformen der Wohnungsvergabe NEU bringen

Unter dem Titel „Wohnungsvergabe NEU“ kündigte die Wiener Stadtregierung im Vorjahr einen mehrstufigen Prozess zur Überarbeitung der Wohnungsvergabe über das Wiener Wohn-Ticket an. Bereits 2025 wurden erste Schritte gesetzt und die Anforderungen an notwendige Meldezeiten gelockert, sowie „hohe Wohnkostenbelastung“ als Kriterium eingeführt. Im September 2026 soll schließlich die Wohnungsvergabe NEU mit einem neuen Bonuspunktesystem starten.

Zur Bedeutung der Wohnungsvergabe

Die Wohnungsvergabe über das Wiener Wohn-Ticket ist ein wichtiges Instrument, das einer breiten Bevölkerungsschicht Zugang zu leistbarem Wohnraum schafft. Liegt ein begründeter Wohnbedarf vor, erhalten Menschen auch Zugang zu besonders leistbaren Wohnungen – wie Gemeindewohnungen oder SMART-Wohnungen. Gerade für vulnerable Menschen und jene mit niedrigen Einkommen, ist die Wohnungsvergabe über das Wiener Wohn-Ticket daher essentiell. In manchen Lebenssituation bedeutet der Zugang zu einer leistbaren Wohnung die Verhinderung von Wohnungslosigkeit oder die Beendigung ihrer prekären Wohnsituation oder gar ihre Wohnungslosigkeit. Aus unserer Praxiserfahrung wissen wir allerdings, dass diverse Hürden im Vergabeprozess den Zugang zu leistbarem Wohnraum erschweren und manche sogar ausschließend wirken. Reformen bei der Wohnungsvergabe waren daher längst überfällig, wie Elisabeth Hammer zuletzt auch in einem Standard-Interview betont.

Im Zuge des gegenwärtigen Reformprozesses soll das Wiener Wohnungsvergabegesetz (WrWVG) novelliert werden. Der Gesetzesvorschlag wird am 26. Juni dem Wiener Landtag zur Beschlussfassung vorgelegt.

Neuerungen bei der Wohnungsvergabe: Das Bonus-Punkte-System

Ab Herbst 2026 wird der Zugang zu Gemeindewohnungen und zu den über das Wohnservice Wien zu vergebende geförderte Wohnungen zentral über das Wohn-Ticket organisiert. Die Anmeldung erfolgt digital – wenn auch analoge Angebote bestehen bleiben. Wenn alle bisher gültigen allgemeinen Zugangskriterien erfüllt sind, kommt ein flexibles Bonuspunktesystem zum Tragen: auf Basis unterschiedlicher Kriterien wird man eingereiht. Die persönliche Reihung wird einsehbar sein. Details zum Bonus-Punkte-System wurden erst kürzlich bekannt. Im Juli sollen weitere folgen. Dass diese Informationen so spät, nach dem Gesetzesentwurf der Wiener Wohnungsvergabe, das sich auf das geplante Bonuspunktesystem bezieht, veröffentlicht wurden, erzeugte Unsicherheiten sowohl für Sozialorganisationen wie neunerhaus, die Menschen bei der Wohnungssuche unterstützen, aber auch für Wohnungssuchende.

neunerhaus begrüßt die Vereinfachung, Vereinheitlichung und die erwartbare Transparenz des neuen Vergabe-Prozesses. Die Neuerungen schaffen einen verbesserten Zugang zu leistbarem Wohnraum und priorisieren jene, deren Bedarf besonders dringend ist. Dass „drohender Wohnungsverlust“ genannt ist, befürwortet neunerhaus im Sinne der Prävention von Wohnungs- und Obdachlosigkeit. Allerdings: Allerdings fehlt aus Sicht von neunerhaus die Vergabe von Bonuspunkten bei „Obdachlosigkeit“, „Wohnungslosigkeit“ und „Ungesichertem Wohnen“ nach der ETHOS-Definition. Nur über den Zugang zu einer eigenen Wohnung gelingt eine nachhaltige und dauerhafte Beendigung von Wohnungslosigkeit und führt zur Entlastung des Sozialbereichs. Eine Aufnahme dieser Kriterien würde die Anstrengungen der Stadt Wien unterstützen, Wohnungs- und Obdachlosigkeit nicht nur zu verwalten, sondern eben zu beenden.

Zur gesetzlichen Regelung von Ausschlusskriterien

Im vorliegenden Entwurf des Wiener Wohnungsvergabegesetzes werden u.a. Kriterien für einen sogenannten „Negativeintrag“ verankert, die bereits in der Vergangenheit zur Anwendung kamen. Zu einem „Negativeintrag“ kann es zum Beispiel kommen, wenn in den letzten fünf Jahren Kündigungen aufgrund unleidlichen Verhaltens gerichtlich eingebracht wurden oder offene Mietzinsforderungen bestehen.

Eine solche gesetzliche Regelung von Ausschlusskriterien sieht neunerhaus kritisch, denn sie steht in Widerspruch zum sozialen Auftrag der Wiener Wohnungsvergabe, leistbaren Wohnraum für Menschen mit dringendem Wohnbedarf zugänglich zu machen. Unsere Praxis und Expertise als soziale Einrichtung der Wiener Wohnungslosenhilfe zeigt tagtäglich auf, wie unterschiedlich sich Herausforderungen und individuelle Lebenswege gestalten können. So können etwa psychische Erkrankungen oder andere belastende Lebenssituationen Grund für unleidliches Verhalten und eine daraus resultierende Kündigung sein. In diesem Zusammenhang ist auch die Länge der Frist von fünf Jahren unverhältnismäßig.

Anstelle von gesetzlichen Bestimmungen braucht es diesbezüglich eine gesicherte Flexibilität der prüfenden Expert*innen bei den zu treffenden Entscheidungen und eine sorgsame Berücksichtigung der spezifischen biografischen Verläufe im Einzelfall. Daher wird konkret, u.a. auch in der von neunerhaus eingebrachten Stellungnahme zum Gesetz, vorgeschlagen, das Kriterium von „Negativeinträgen“ nicht gesetzlich, sondern (temporäre) Ausschlusskriterien im Verordnungsweg zu regeln und dies im Rahmen der aktuellen Novelle des WrWVG festzulegen. Positiv ist zu sehen, dass die Wohnungskommission von erforderlichen Zugangskriterien abweichen kann, wenn eine Empfehlung ausgesprochen wird.

Hürden im Vergabeprozess für Menschen in herausfordernden Lebenslagen

Seit 2025 muss die Voraussetzung einer zweijährigen Meldung in Wien nicht mehr durchgehend an derselben Adresse sein. Das bedeutet einen verbesserten Zugang für viele Menschen. neunerhaus sieht jedoch die Notwendigkeit, hier noch weiterzugehen und schlägt für die vorzuweisende Meldezeit von zwei Jahren einen Durchrechnungszeitraum von drei Jahren vor. Diese Maßnahme würde vor allem jungen Erwachsenen den Zugang erleichtern und somit einen wesentlichen Beitrag zur strukturellen Bekämpfung von Wohnungslosigkeit geleistet.

Mit Blick auf Menschen, die von Armut und/oder Obdach- und Wohnungslosigkeit betroffen sind, ist jedenfalls zu gewährleisten, dass der Zugang zum System möglichst niederschwellig gestaltet und Mehrsprachigkeit in Beratungsgesprächen – sowie im gesamten Prozess – als Qualitätskriterium gesichert ist.

Wohnungsvergabe NEU: Es geht noch besser!

Mit der Wohnungsvergabe NEU sind wesentliche Verbesserungen gelungen bzw. geplant. Das begrüßen wir und unterstützt die Arbeit von neunerhaus und anderen Sozialorganisationen zur Prävention und Beendigung von Wohnungslosigkeit. Gleichzeitig sehen wir Verbesserungsbedarf bei den oben angeführten Themen – und hoffen auf eine Berücksichtigung davon bei der Detailausarbeitung des Vergabeprozesses bzw. zukünftigen Evaluierungen.

Abschließend gilt: Die jetzt vorgesehene bessere Organisation und Strukturierung auf der Nachfrage- bzw. Bedarf-Seite muss auf ausreichende und passende Wohnungen auf der Angebotsseite stoßen. Erst dann kann tatsächlich mit einer Verkürzung der Wartezeiten auf eine leistbare Wohnung gerechnet werden. Erst dann ist die Wirkung der Wohnungsvergabe NEU strukturell bedeutungsvoll für alle Zielgruppen, die damit erreicht werden sollen.

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