Kürzungen und die gesetzlichen Änderungen der Wiener Mindestsicherung treffen junge Erwachsene besonders hart. Sie bedeuten einen Einschnitt in bereits sehr niedrige Einkommen, erschweren die Suche nach einer leistbaren Wohnoption und schränken Zukunftsperspektiven ein.
Viele junge Erwachsene sind von Obdach- oder Wohnungslosigkeit betroffen
Laut Statistik Austria waren 2024 in Österreich 21.073 Menschen als wohnungs- oder obdachlos registriert:
- 11 % davon waren junge Erwachsene zwischen 18 und 24 Jahren.
- 18 % aller obdach- und wohnungslosen Menschen in Wien sind junge Erwachsene bis 30 Jahre.
- In Wien gelten 37% der jungen Erwachsenen bis 25 Jahre als armutsgefährdet. (Quelle: Stadt Wien, 2024)
- 54.000 junge Erwachsene waren im Oktober 2025 beim AMS arbeitslos vorgemerkt, in Schulungen oder auf Lehrstellensuche. (Quelle: AK Stadt, Nr. 04/2025)
Junge Erwachsene haben in der Regel ein niedrigeres Einkommen und finden – bis auf die Möglichkeit eines Jungwiener*innen-Wohn-Tickets – nur schwer Zugang zum Wohnungsmarkt. Hinzu kommt der Mangel an leistbarem Wohnraum. Zahlen und Daten, aber auch die Erfahrungen in der Wohnungslosenhilfe, zeigen deutlich, dass es eine soziale Definition von Leistbarkeit braucht, die von niedrigen Einkommen ausgeht und auch die Lebenssituation von jungen Erwachsenen berücksichtigt: Der Wohnkostenanteil darf nur so hoch sein, dass nach Abzug der Wohnkosten noch genug vom Einkommen für ein gutes Leben und für soziale Teilhabe übrigbleibt.
Wenn bei der Unterstützung junger Erwachsener gekürzt wird
Die Kürzungen der Wiener Mindestsicherung sind seit 1. Jänner 2026 in Kraft und haben massive Auswirkungen auch auf junge Erwachsene. Laut AK Wien wohnt knapp 1/3 aller jungen Menschen bei den Eltern, rund je 1/5 wohnt mit Partner*innen bzw. allein – der Rest in Wohngemeinschaften, mit den eigenen Kindern oder in anderen Wohnformen. In Bezug auf Wohngemeinschaften bedeuten die Kürzungen der Mindestsicherung in Wien Folgendes:
Zwei oder mehr zusammenwohnende Personen gelten als „Wohngemeinschaft“. Sind sie älter als 25 Jahre, erhalten sie seit 2026 nicht mehr den Mindeststandard in Höhe von jeweils 1.229,89 Euro, sondern nur mehr 860,92 Euro pro Person (70 % des Mindeststandards). Sind die beiden jünger als 25 Jahre, kommen unterschiedliche Prozentsätze der Mindeststandards zur Anwendung (75 % bzw. 50 % von 1.229,89 Euro). Das ist davon abhängig, ob sie einer vollversicherten Beschäftigung nachgehen, sich in einer Lehrausbildung oder in einer vor dem 18. Lebensjahr begonnenen Schulausbildung befinden – oder nicht.
Für junge Erwachsene, die subsidiär schutzberechtigt sind, entfällt die Mindestsicherung gänzlich so sie kein anderes Erwerbseinkommen oder AMS-Leistungen beziehen.
Diese Kürzungen treffen junge Erwachsene nicht nur mit voller Wucht; die unterschiedlichen Regelungen – für unter bzw. über 25 Jahre – sind aus Sicht von neunerhaus auch gleichheitswidrig. Auch die AK Wien stellt auf Basis ihrer jüngsten Studie fest: Bei den Jungen sollte nicht gespart werden.
Alarmbereitschaft abstellen und (Selbst-)Vertrauen fassen
Die Bewohner*innen im neunerhaus Billrothstraße waren ihr ganzes junges Leben lang im Überlebensmodus. Viele von ihnen sind psychisch schwer belastet. Der Weg in ein selbstständiges Leben ist selten geradlinig, sondern oft von Rückschlägen gesäumt. Es braucht Zeit, bis die Bewohner*innen Vertrauen zu sich selbst und dem Team in der Billrothstraße fassen und an ihren Perspektiven arbeiten können. Das Ziel ist dabei immer, möglichst bald wieder eigenständig wohnen zu können. Mit allem, was zu einem jungen Leben dazugehört: ein sicheres Zuhause, eine Ausbildung oder Arbeit, die Freude bereitet und ein Umfeld, das einen respektiert und wertschätzt.
Während uns Doris K. all das erzählt, kehren zwei Bewohnerinnen in ihr vorübergehendes Zuhause zurück. Sie erkundigt sich nach ihrem Tag und plaudert im offenen, freundlichen Ton mit ihnen. Sie fragt sie, ob sie nicht mit aufs Foto möchten. Sie möchten. Hier ist der Vertrauensaufbau gelungen. Langsam geht der Überlebensmodus in einen Lebensmodus über.
Mindestsicherung ist keine „Belohnung“ für junge Erwachsene
Dass junge Menschen unter 25 Jahren nur mehr dann im vollen Ausmaß im Rahmen der Mindestsicherung unterstützt werden, sofern sie in Ausbildung oder Erwerbstätigkeit sind, wird politisch als „Belohnung“ argumentiert. Dies konterkariert das bisherige gesellschaftspolitische Verständnis von Mindestsicherung als letztes finanzielles Auffangnetz unseres Sozialsystems zur Bekämpfung von Armut. Sie sollte jungen Menschen in schwierigen Situationen dabei helfen, Schritte in eine bessere Zukunft setzen zu können und nicht weitere Hürden aufbauen. Abseits davon: Selbstverständlich beraten und unterstützen wir bei neunerhaus im Rahmen unserer Ressourcen junge Erwachsene auch in Bezug auf ihre Arbeitsmarktintegration.
Bedarfsgerechte Unterstützung für junge Erwachsene bei neunerhaus
Die massiven Auswirkungen der Kürzungen für junge Erwachsene merken wir in unserer täglichen Arbeit bei neunerhaus, insb. in zwei vom FSW geförderten Angeboten: Das Chancenhaus Billrothstraße ist ein erster sicherer Hafen für junge wohnungslose Erwachsene zwischen 18 und 30 Jahren. Im Jahr 2025 hatten dort – ohne bürokratische Umwege – 82 Bewohner*innen einen temporären Wohnplatz und konnten sich stabilisieren und an ihren (Wohn-)perspektiven arbeiten. Auch im Rahmen des Angebots „Housing First und Mobil betreutes Wohnen“ wurden junge Erwachsene von neunerhaus unterstützt und in eine für sie leistbare Wohnung vermittelt. 25 % aller in diesem Angebot betreuten Menschen sind junge Erwachsene. Hinzu kommen noch jene, die bei ihrer Familie wohnen.
neunerhaus setzt mit dem Projekt „WINN“ neue Impulse
Vier junge Erwachsene, die von Wohnungslosigkeit betroffen sind, stehen kurz vor dem Einzug in ihre neue Wohngemeinschaft. Im Zuge des zweijährigen Projekts „WINN – Neues Wohnen für junge Erwachsene“, entwickelte neunerhaus mit Förderung der FFG und in Zusammenarbeit mit neunerimmo eine neue Wohn- und Betreuungslösung für junge Wohnungslose (18 – 29 Jahre). In den letzten Wochen und Monaten wurde eine leerstehende Wohnung dafür akquiriert und saniert.
Im Setting einer Wohngemeinschaft wird eine am internationalen Housing First for Youth-Ansatz orientierte, leistbare Wohnoption für junge Erwachsene in Wien ausprobiert. Die zukünftigen WG-Bewohner*innen werden von neunerhaus in einem partizipativen Prozess bereits beim Zusammenfinden der WG-Konstellation und weiterhin beim gemeinschaftlichen Wohnen und ihren jeweiligen individuellen Themen begleitet und betreut.
Mitten in die Vorbereitungen fielen die Kürzungen der Mindesticherung. Diese führten zu Verzögerungen im Projekt, denn die Leistbarkeit der WG-Zimmer musste für einige Interessent*innen neu bewertet werden.
Kürzungen in der Mindestsicherung schränken die Wohnperspektiven junger Erwachsene weiter ein
Junge Erwachsene sind eine Gruppe mit besonderen Bedarfen, auch wenn es ums Wohnen geht. Sie verfügen in der Regel über weniger Geld als ältere Menschen. Selbst, wenn sie erwerbstätig sind, beziehen sie (geringere) Einstiegsgehälter, da sie keine oder nur kurze Vordienstzeiten aufweisen. Viele sind noch in Ausbildung und Lehre und von familiärer finanzieller Unterstützung abhängig.
Sie haben eine schwierige Ausgangslage am Wohnungsmarkt und stehen oft vor vielen Barrieren. Bei den Ansprüchen an Wohnraum für junge Erwachsene besteht die Herausforderung, dass sich Haushaltsformen und Bedürfnisse innerhalb weniger Jahrzehnte mehrmals tiefgreifend verändern. Gefragt sind flexible Wohnoptionen, um auf die verändernden Bedürfnisse reagieren zu können.
Eine Wohngemeinschaft kann für viele junge Menschen in Wien eine passende und flexible Wohnmöglichkeit sein – man kann sich auch teurere Mieten und Ausgaben mit Mitbewohner*innen teilen und manche Themen des Alltags gemeinsam meistern.
Eine leistbare und sichere Wohnoption ist eine wesentliche Voraussetzung für junge Menschen, um Perspektiven für ihr eigenes Leben entwickeln zu können. Kürzungen der Mindestsicherung verschärfen die Lebenssituation von armutsgefährdeten oder armutsbetroffenen jungen Erwachsenen, die sich Wohnen und ein Leben mit sozialer Teilhabe und persönlichen Zukunftsvisionen dadurch kaum oder gar nicht mehr leisten können.
Forderungen von neunerhaus
- Nachbesserung der Mindestsicherungsrichtsätze für Personen unter 25 Jahren, insbesondere wenn sie arbeitsmarkt- oder integrationsbezogene Maßnahmen erfüllen – und somit Gleichstellung mit den Personen über 25.
- Schaffung von niederschwellig zugänglichen arbeitsmarktpolitischen Angeboten für die junge Zielgruppe.
- Einführung eines Durchrechnungszeitraums von drei Jahren, in dem die zwei Jahre Hauptwohnsitzmeldung für ein Wohn-Ticket erbracht werden müssen.
- Abschaffung befristeter Mietverträge von großen Wohnungsbesitzer*innen.
- Alternative Wohnformen sollten keine finanziellen Nachteile bringen; die aktuellen Kürzungen der Mindestsicherung bei Bedarfsgemeinschaften bringt für WGs einen solchen Nachteil.
- Schaffung einer eigenen Leistung für wohnungslose junge Erwachsene mit höheren Betreuungsbedarfen anhand der Kriterien des „Housing First for Youth“-Ansatzes.