Kürzungen der Mindestsicherung ab 1.1.2026

Am 1.1.2026 treten alle angekündigten Kürzungen der Mindestsicherung in Wien in Kraft – ohne explizite Übergangsbestimmungen und ohne spezifische Härtefallbestimmungen.

 

Gesetzliche Änderungen via Initiativantrag im Landtag am 19.11.2025 beschlossen

Sechs Abgeordnete der Wiener Regierungsparteien haben die Änderungen im Wiener Mindestsicherungsgesetz (WMG) inklusive Anpassungen im Wiener Wohnbeihilfegesetz (WrWbG) via Initiativantrag eingebracht – am 19.11.2025 wurden sie nach einer 1 ½-stündigen Debatte mit den Stimmen von SPÖ und NEOS im Landtag mehrheitlich beschlossen.

Die Entscheidung, derart nachhaltige Einschnitte in der Sozialhilfe via Initiativantraggesetzlich zu verankern, ist aus Sicht von neunerhaus äußerst kritisch zu bewerten: Auf die Fachexpertise von Sozialeinrichtungen zu verzichten und die Möglichkeit zu einer öffentlichen Stellungnahme zu verunmöglichen, wird als verpasste Chance der Einbindung von Expert*innen und Zivilgesellschaft in einem Prozess eingestuft, der besorgniserregende und weitgreifende sozialgesellschaftliche Auswirkungen befürchten lässt.

Die wichtigsten Kürzungen ab 1.1.2026 im Überblick

Subsidiär Schutzberechtigte werden von Leistungen der Wiener Mindestsicherung ausgeschlossen. Das betrifft knapp 10.000 Menschen in Wien. neunerhaus hat im Policy Blog am 10.11.2025 bereits darauf aufmerksam gemacht, dass sich viele von ihnen in Zukunft ihre Wohnungen nicht mehr werden leisten können.

Einschneidende Kürzungen bei „Dauerleistungsbezieher*innen“, die dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen: Sonderzahlungen, wie die 13. und 14. Sonderzahlung für Pensionist*innen, werden ab 2026 halbiert. Zusätzlich wird auch bei „Dauerleistungsbezieher*innen“ der Wohnkostenanteil (bislang 13,5 % bzw. 9 %) auf 25 % erhöht. Das bedeutet, dass 25 % der Mindestsicherung für die Deckung der Wohnkosten zweckgewidmet sind und von der Mietbeihilfe abgezogen werden. Beide Maßnahmen führen dazu, dass 2026 knapp 13.000 Betroffene (Quelle: MA 40) rund 3.000 Euro pro Jahr verlieren. Armutsgefährdete Menschen werden es nun noch viel schwerer haben, Zugang zu leistbarem Wohnen zu erhalten. Vielen droht der Verlust der eigenen Wohnung, weil sie schlichtweg nicht mehr leistbar ist.

Die Gleichstellung von Wohngemeinschaften mit Haushalten/Bedarfsgemeinschaften bedeutet, dass jede erwachsene Person, die in einer Wohngemeinschaft (WG) lebt, ab 2026 nur mehr den Mindeststandard von 70 % (2025: 846,31 Euro), statt bisher den Mindeststandard von 100 % (2025: 1.209,01), erhält – ein Minus von 362,70 Euro pro Monat und pro Person in einer WG.

Den Mindeststandard von 100 %  erhalten nur noch Alleinwohnende und Alleinerzieher*innen; weiters (und wie bisher) Personen, die dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen sowie Personen in „zielgruppenspezifischen betreuten Wohnformen“, zu denen das WMG teilbetreute Wohngruppen für Menschen mit Behinderungen oder Frauenhäuser zählt.

Ungleichheiten bei jungen Erwachsenen (über/unter 25 Jahre)
Volljährige Personen, die ab vollendetem 25. Lebensjahr in einer WG leben, erhalten ab 2026 nur mehr den Mindeststandard von 70 %. Volljährige bis zum vollendeten 25. Lebensjahr erhalten nur dann den Mindeststandard von 100 %, wenn sie a) allein in einer Wohnung leben und b) eine Schul- oder Erwerbsausbildung absolvieren bzw. eine nicht nur geringfügige Beschäftigung ausüben. Fällt eine der Bedingungen weg, erhalten sie ab 2026 nur mehr den Mindeststandard von 75 % (2025: 906,76 Euro). Fallen beide Bedingungen weg, erhalten junge Erwachsene bis 25 Jahre nur mehr den Mindeststandard von 50 % (2025: 604,51 Euro). Diese Ungleichbehandlung für junge Menschen über/unter 25 Jahre ist aus Sicht von neunerhaus gleichheitswidrig.

In Wien gelten 37 % der jungen Erwachsenen bis 25 Jahre als armutsgefährdet (Quelle: Stadt Wien, 2024). Dass junge Erwachsene unter 25 Jahren nur mehr dann im Rahmen der Sozialhilfe unterstützt werden, sofern sie in Ausbildung oder Erwerb sind, wird politisch als „Belohnung“ argumentiert. Das konterkariert das bisherige gesellschaftspolitische Verständnis von Sozialhilfe – Der Bezug von Mindestsicherung ist keine „Belohnung“, die Sozialhilfe ist das letzte finanzielle Auffangnetz unseres Sozialsystems zur Bekämpfung von Armut.

Bescheide der MA 40 sind von Amts wegen anzupassen und das bedeutet, dass die MA 40 ab Jänner Bescheide für ab Februar 2026 anpassen darf (allerdings nicht rückwirkend für Jänner). Zu befürchten ist, dass es in den nächsten Wochen zur verzögerten Ausstellung von Bescheiden kommen wird. So müssten viele Menschen auf die Auszahlung der Mindestsicherung warten – aber rechtzeitig ihre Mieten bezahlen.

Zusammenfassendes Fazit

Zur Begründung von StR Peter Hacker im Landtag, dass diese Maßnahmen erforderlich sind, um den „Gesamthaushalt der Republik […] wieder auf Kurs zu bringen“, wird auf den Standardbericht vom 12.11.2025hingewiesen, der ausführt, dass das „Budgetdefizit […] durch Einsparungen bei der Sozialhilfe nicht beeinflussbar“ ist: Die Ausgaben 2024 in Höhe von rund 1,3 Mrd. Euro entsprachen 0,27 % des BIP, 2023 rund 1,1 Mrd. Euro (0,23 % des BIP).

neunerhaus begrüßt zwar eine bundesweit einheitliche Regelung der Sozialhilfe – allerdings mit der Einschränkung, dass dies ohne eine allgemeine Nivellierung nach unten geschieht und mit Treffsicherheit nicht gemeint ist, existenzielle Notlagen von Menschen in unserer Stadt sehenden Auges noch zusätzlich zu verschärfen.

Da sich diese Entwicklung jedoch abzeichnet, weist neunerhaus in aller Dringlichkeit darauf hin, dass die geplanten Einsparungen die Wohn- und Lebenssituation (zu) vieler Menschen in Wien bedrohen. Wenn Menschen sich auf Grund von Kürzungen ihre Wohnungen nicht mehr leisten können, drohen nicht nur teure Delogierungskosten. Menschen werden an den Rand unserer Gesellschaft gedrängt. Die Einsparungen inkludieren das Risiko, Wohnungs- und Obdachlosigkeit zu produzieren – neunerhaus warnt daher vor einem Anstieg von Obdach- und Wohnungslosigkeit.

Bisher war es der sozialpolitische Weg in Wien – auch seit jeher der von neunerhaus – die Phase von Wohnungslosigkeit möglichst kurz zu halten und die Menschen rasch wieder auf dem Weg in eine leistbare Wohnung zu begleiten. Anstelle von Kürzungen in Sozialhilfe und im Sozialbereich braucht es jetzt eine wirkungsvolle Wiener Wohnungslosenhilfe – inklusive Abbau von Hürden und Aufbau von Zugängen für (ehemals) obdach- und wohnungslose Menschen in den 1. Arbeitsmarkt.

Forderungen von neunerhaus
  • Mitwirkung von Expert*innen der Wohnungslosenhilfe bei der Gestaltung der Sozialhilfe in Wien
  • Aufnahme von wohnungs- und obdachlosen Menschen in den Personenkreis für zielgruppenspezifisch betreute Wohnformen
  • Übergangsbestimmungen und Härtefallregelungen für Subsidiär Schutzberechtigte
  • Übergangsbestimmungen und Härtefallregelungen für junge Erwachsene
  • Aufnahme der Vergabekategorie „hohe Wohnkostenbelastung“ in das (Bonus-)Punkte System für die Wohnungsvergabe NEU
  • keine Verzögerungen bei der Auszahlung der Mindestsicherung in Wien auf Grund von gesetzlichen Änderungen.

Hier geht es zum gesamten Kommentar von neunerhaus zum Initiativantrag.

In der neuen Kampagne #ÜberLebenReden kommen Menschen zu Wort, die wohnungs- oder obdachlos waren. Sie erzählen in kurzen Videos von ihren ganz persönlichen Erlebnissen und Begegnungen.