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  • Montag, 6.11.2023, MAK Wien
  • Stubenring 5/Eingang Weiskirchnerstraße 3, 1010 Wien (U3 Stubentor, U4 Landstraße)
  • Einlass ab 18:00 Uhr; Beginn 19:00 Uhr (pünktlich)

 

Informationen zur neunerhaus Kunstauktion

Alle Kunstwerke der 23. neunerhaus Kunstauktion finden Sie ab Ende September auf dieser Seite. Der Katalog der 23. neunerhaus Kunstauktion wird ab Mitte Oktober 2023 postalisch verschickt und kann unter kunstauktion@neunerhaus.at vorab bestellt werden.

 

Spenden Sie ein Kunstwerk für die neunerhaus Kunstauktion

Sie sind SammlerIn oder KünstlerIn und würden uns gerne ein Werk für unsere neunerhaus Kunstauktion spenden – wenden Sie sich bitte unter kunstauktion@neunerhaus.at an Mag.a Veronika Vlcek. Die Entscheidung über die Werke für die Auktion wird gemeinsam mit unserem Partner, Kurator und Co-Organisator Mag. Michael Walk, getroffen.

Spendenabsetzbarkeit bei Benefizauktionen

neunerhaus zählt zu den spendenabsetzberechtigten Organisationen Österreichs.

Laut Information des Bundesministerium für Finanzen ist bei Charity-Auktionen grundsätzlich der gespendete Betrag auf zwei Personen aufzuteilen.

1. Die Person, die einen Gegenstand, der versteigert wird, zur Verfügung stellt.

2. Die Person, die diese Sachspende gegen Zahlung eines Geldbetrages erwirbt.

Der begünstigten Organisation ist letztlich eine Spende in Höhe des von der 2. Person entrichteten Geldbetrages zugekommen. Dieser Geldbetrag stellt die insgesamt abzugsfähige Spende dar. Diese Spende ist auf beide SpenderInnen aufzuteilen. Wenn der Verkehrswert des Gegenstandes nicht mit vertretbarem Aufwand genau feststellbar ist, wird der Versteigerungsbetrag im Verhältnis 50:50 zwischen KünstlerIn und KäuferIn aufgeteilt. Die steuerliche Absetzbarkeit bezieht sich nur auf den Kauf von Werken der Kunstauktion, nicht aber auf Rahmen- und Transportkosten.

Alle Spenden von Privatpersonen sind seit Jänner 2017 von steuerbegünstigten Sozialorganisation zu erfassen. Im ersten Quartal des Folgejahres werden diese automationsunterstützt an FinanzOnline übermittelt. Wenn wir alle Ihre benötigten Daten (Vor- und Zunamen lt. Meldezettel, Geburtsdatum) haben, wird Ihre Spende automatisch bei Ihrer ArbeitnehmerInnen-Veranlagung berücksichtigt.

Bei betrieblichen Spenden stellen wir Ihnen im ersten Quartal der Folgejahres für Ihre Steuererklärung eine Spendenbestätigung über 50% des Auktionspreises (=Meistbot) aus. Sollte aus dem Firmennamen nicht klar hervorgehen, dass es sich um eine Firma handelt (Bsp.: Firmenwortlaut = Vorname Nachname) ersuchen wir um eine kurze Info, dass es sich um eine betriebliche Spende handelt.

 

Fotos: (c) Ursula Schmitz