Ihre Spende in guten Händen.
Spendengütesiegel
Die Sozialorganisation neunerhaus ist seit 2004 ständiger Träger des Österreichischen Spendengütesiegels.
Diese Auszeichnung steht für besondere Sicherheit und Transparenz der Spenden und wird jährlich von der Kammer der Wirtschaftstreuhänder vergeben.
Kernpunkt des Spendengütesiegels, das es seit 2001 gibt, ist eine unabhängige, externe Prüfung der Hilfsorganisation nach vertraglich festgelegten, einheitlichen Kriterien. Kontrolliert werden u. a.
- die ordnungsmäßige Rechnungslegung
- mögliche Unvereinbarkeiten
- den Tatsachen entsprechende Spendenwerbung
- die widmungsgemäße und sparsame Verwendung der Spendengelder sowie
- eine Transparenzpflichtgegenüber den Spender*innen
Die Kriterien wurden gemeinsam von Spendenorganisationen, Kammer der Wirtschaftstreuhänder und Konsumentenschutzeinrichtungen erarbeitet. Die Prüfung erfolgt jährlich durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft CONSULTATIO.
Das Spendengütesiegel ist die Garantie dafür, dass die Organisation neunerhaus verantwortungsvoll mit Ihren Spendengeldern umgeht.
Das Österreichische Spendengütesiegel: osgs.at
Spendenabsetzbarkeit
Ihre Spende ist von der Steuer absetzbar!
neunerhaus zählt zu den „spendenabsetzberechtigten Organisationen“ Österreichs. Daher können Spenden an neunerhaus von der Steuer abgesetzt / beim Finanzamt geltend gemacht werden.
Unsere Registrierungsnummer lautet: SO 1127
Am 1. 1. 2017 ist die neue Regelung zur Spendenabsetzbarkeit von Privatspenden in Kraft getreten.
Eine Absetzbarkeit der Spenden ist ab dem Jahr 2018 nur mehr über die spendenbegünstigte Organisation möglich. Damit Ihre Spende auch weiterhin abgesetzt werden kann, benötigen wir daher für das Finanzamt – neben Ihrem Namen (muss mit der Schreibweise auf dem Meldezettel übereinstimmen) und Ihrer Anschrift – zusätzlich Ihr Geburtsdatum.
Ihr Vorteil
Es wird für Sie leichter, die Spende von der Steuer abzusetzen. Sie müssen sich nicht mehr selbst um die Meldung Ihrer Spende beim Finanzamt kümmern. Das übernehmen wir für Sie. Sie erhalten Ihre steuerliche Begünstigung somit automatisch.
Bitte beachten Sie, dass nur jene Person die Spende von der Steuer absetzen kann, die auf dem Spendenerlagschein angeführt ist.
Als Privatperson können Sie Geldspenden bis zur Höhe von 10 % Ihres Jahresbruttoeinkommens absetzen. Unternehmen können Geld- und Sachspenden bis zur Höhe von 10 % des Jahresgewinns absetzen.
Kontakt
Information
Spendenkonto
neunerhaus
IBAN AT38 2011 1284 3049 1706
BIC GIBAATWWXXX
ERSTE BANK
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