Eine Bestandsaufnahme und wie die Kürzungen Herrn A. und auch andere treffen
Die einschneidenden Kürzungen der Wiener Mindestsicherung (WMS) sind seit 1.1.2026 – ohne Übergangsbestimmungen – in Kraft. Vier Monate danach zeigen sich die Auswirkungen für die Betroffenen.
neunerhaus hat im November 2025 in diesem Policy Blog eindringlich vor den Kürzungen der Mindestsicherung gewarnt und dessen rasche Umsetzung (Initiativantrag ohne Übergangsfristen) kritisiert. Im Policy Blog zur Sparpolitik und ihre Auswirkungen wurden erwartbare Auswirkungen ab 1.1.2026 anhand der Lebenssituation von Herrn A. konkret dargestellt. Wie sieht die Lage nun vier Monate nach den Kürzungen aus? Welche Auswirkungen haben die Kürzungen auf das Leben von Herrn A.?
Schlagartige Reduktion der Anzahl an Bezieher*innen
Die Stadt Wien hat Einsparungen in Höhe von 200 Millionen Euro durch die Kürzungen bei der Mindestsicherung im Budgetplan definiert. Dafür wurden harte Einschnitte im Leistungsumfang und bei der Einschränkung des Personenkreises in Kauf genommen: Die Gesamtzahl der WMS-Bezieher*innen hat sich schlagartig im Jänner 2026 um rund 9.600 Personen (- 7,5 %) auf knapp 127.000 Personen reduziert. Die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften reduzierte sich gar um 10 %.
Reduktion betrifft Gruppen unterschiedlich
Auffallend ist, dass die Reduktion vorwiegend Personen betrifft, die die Mindestsicherung als Ergänzungsleistung zu anderen Einkommen (z. B. Grundversorgung, Erwerbsarbeit, AMS-Bezug) erhalten und die Anzahl an Personen mit Voll- oder Dauerleistungsbezug konstant bleibt. Auch fällt auf, dass die Konsequenzen am meisten Menschen aus sogenannten „Drittstaaten“, also Ländern außerhalb der EU, zu spüren bekommen: Auf diesen Personenkreis entfallen 90 % der Reduktion, die restlichen 10 % sind Personen mit Asylberechtigung (vgl. Abb. 1). Die Anzahl an beziehenden Österreicher*innen und Personen aus dem EU-Ausland bleibt konstant. Es ist anzunehmen, dass der Großteil der Reduktion auf den weggefallenen Anspruch für Menschen mit subsidiärem Schutz zurückzuführen ist. Aufgrund der seitens MA 40 geänderten Darstellung der statistischen Daten ab 1.1.2026 lässt sich diesbezüglich keine genauere Abgrenzung und Analyse vornehmen.

Herr A. steht stellvertretend für viele der 9.500 Betroffenen
Herr A. ist 55 Jahre alt und lebt seit vielen Jahren in Wien. Er konnte mit Bezug einer eigenen Wohnung und Unterstützung von neunerhaus (Housing First) seine temporäre Wohnungslosigkeit beenden. Herr A. stammt aus einem sogenannten „Drittstaat“ und hat den Status der subsidiären Schutzberechtigung. Bis Ende Jänner 2026 bezog er Mindestsicherung ergänzend zu einer AMS-Leistung – diese bekommt er aufgrund früherer Erwerbsarbeit auch weiterhin in Höhe von 964 € pro Monat. Sein monatlicher Einkommensverlust an Mindestsicherung und Mietbeihilfe beträgt seit Jahresbeginn insgesamt 252 €: Das ist ein Minus von 20 % seines bisherigen Einkommens.
Diese Einkommenslücke wird Herr A. durch Erwerbsarbeit nicht schließen können. Er leidet an chronischen Erkrankungen und erlitt letztes Jahr einen Herzinfarkt. Das zeigt einmal mehr den Zusammenhang zwischen Wohnen, Soziales und Gesundheit, denn Armuts- bzw. ausgrenzungsgefährdete Menschen haben – im Vergleich zu nicht armutsgefährdeten Menschen – doppelt so viele mehrfache gesundheitliche Beeinträchtigungen (7,4 % vs. 15 %, aus dem neunerhaus Policy Paper ‚Gesundheit für alle‘). Dazu kommt, dass die ihm verbleibende Notstandshilfe nicht an die Inflation angepasst wird. Die laufend steigenden Kosten für Wohnen, Energie und Dinge des täglichen Bedarfs werden mittelfristig zu einer immer größeren finanziellen Belastung für ihn.
Die vergleichsweise niedrigen Wohnkosten in Höhe von monatlich 395 € (inkl. Energiekosten) werden zur Kostenfalle. Herr A. muss nach den Kürzungen mehr als 40 % seines Einkommens fürs Wohnen ausgeben und ist akut wohnkostenüberbelastet (vgl. Abb. 2). Seine Chancen auf soziale Teilhabe und die Möglichkeiten, sich um seine eigene Gesundheit ausreichend zu kümmern, sind stark reduziert. Auch hat Herr A. seit 1.1.2026 keine Ansprüche mehr auf wohnbezogene Beihilfen: Die Mietbeihilfe ist an den Bezug der Wiener Mindestsicherung gekoppelt und fällt in seinem Fall durch die gesetzlichen Kürzungen weg. Und für den Bezug von Wohnbeihilfe ist sein Einkommen zu gering – hier klafft eine Lücke auf. Weitere Details zur aktuellen Lebens- und Einkommenssituation von Herrn A.

Einsparungen führen zu Folgekosten und sind fehlende Investitionen für die Zukunft
Die Situation von Herrn A. zeigt eindrücklich, wie die mit Jahresbeginn (kurzfristig umgesetzten) Kürzungen der Wiener Mindestsicherung bereits bestehende Armutslagen und herausfordernde Lebenssituationen individuell verschärfen und das persönliche Risiko, in Wien obdach- oder wohnungslos zu werden, erhöhen. Sollte Herr A. seine Wohnung verlieren, entstehen im Zuge einer Delogierung hohe Kosten. Für diesen Fall ist sozialpolitisch vorgesehen, dass er in ein Quartier der Grundversorgung ziehen kann. Dadurch würde er nicht nur sein selbstbestimmtes Leben in seiner eigenen Wohnung verlieren, sondern käme es auch zu Mehrkosten, für die die „öffentliche Hand“ aufkommen muss. Die Ausgaben für einen Wohnplatz in der Grundversorgung betragen mindestens 750 € pro Monat und sind deutlich höher als die „eingesparten“ 252 € aus den Kürzungen der Wiener Mindestsicherung.
„Kürzungen im Bereich der Wiener Mindestsicherung sind fehlende Investitionen der Zukunft: für die Reduktion von Armut und Mindest(ab)sicherung, für Wohnsicherheit und ein gesundes Leben, für Bildungschancen und Arbeit, für gesellschaftliche Teilhabe und den sozialen Zusammenhalt in dieser Stadt.“
neunerhaus
Ein Blick auf Herrn A. (und 9.500 Menschen mit subsidiärem Schutz, die seit Jänner 2026 keine WMS-Leistungen mehr erhalten) zeigt: Eine Verschärfung von Armutslagen birgt das Risiko eines strukturellen Anstiegs von Obdach- und Wohnungslosigkeit. Diese nicht nachhaltig zu beenden, sondern nur zu verwalten ist sozialpolitisch die teuerste Lösung. Auch, weil Folgekosten nicht berücksichtigt werden und mit weitreichenden, nachhaltigen und teuren Auswirkungen auf die Wiener Wohnungslosenhilfe und andere soziale Hilfssysteme zu rechnen ist.